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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 13-14 | Zinsschranke: BFH bejaht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

Der BFH hat einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben, den eine AG auf verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinsschranke stützte. Der Beschluss betrifft nur eine Sonderregelung (Rückausnahme von der sogenannten Stand-alone-Klausel). Da die Zinsschranke aber insgesamt nach einhelliger Meinung im Schrifttum einen eklatanten Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip darstellt, sollten entsprechende Bescheide offen gehalten werden.

Track 13 | Rückausnahme von der sog. Stand-alone-Klausel

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke hat der Bundesfinanzhof jüngst geäußert. Bevor wir uns mit dem aktuellen Beschluss des BFH befassen, möchte ich Sie aber bitten: Fassen Sie doch vorab kurz die Grundsätze zusammen – für alle, die mit diesem Thema nicht so vertraut sind.

Die Zinsschranke haben wir der Unternehmensteuerreform 2008 zu verdanken. Seither gilt: Zinsaufwendungen eines Betriebs sind nur in Höhe der betrieblichen Zinserträge uneingeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zinsaufwendungen, die die betrieblichen Zinserträge übersteigen, können grundsätzlich nur noch bis zur Höhe von 30 % des steuerlichen Gewin...