Zahlungen für die Ablösung von Namensgewinnscheinen als steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Führt ein Abfindungsbetrag für Namensgewinnscheine, die eine Beteiligung am Gewinn, nicht aber eine Beteiligung an einem etwaigen Liquidationserlös des ausgebenden Unternehmens vorsehen, zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG i.V. mit § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, weil mit dem Abfindungsbetrag keine Teilhabe an der Wertentwicklung des Unternehmens vergütet, sondern ein zusätzliches Entgelt für die Überlassung des Kapitals gewährt wird?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
QAAAE-11321