Anerkennung der Werbungskosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer doppelten Haushaltsführung bei Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung "am Beschäftigungsort" von 141 km
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Wie ist das Tatbestandsmerkmal „am Beschäftigungsort” i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG auszulegen (hier: Entfernung zwischen Wohnung „am Beschäftigungsort” und Arbeitsstätte 141 km nach Wegverlegung der Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAE-11310