Abfindung – Übergangsregelung: Verletzung des Vertrauensschutzes bei der gesetzlichen Übergangsregelung des § 3 Nr. 9 EStG a.F.
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Verletzung des Vertrauensschutzes bei der gesetzlichen Übergangsregelung des § 3 Nr. 9 EStG a.F., da diese für vor dem abgeschlossene Vereinbarungen nur unter der Einschränkung gilt, dass die Auszahlung der Abfindung vor dem erfolgen müsse?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
IAAAE-11302