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Gesellschaftsrecht | Pflicht zur unverzüglichen Vorlage des Prüfergebnisses bei Anzeichen einer Krise
Ein GmbH-Geschäftsführer, der nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse verfügt, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, hat sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich von einer unabhängigen Person beraten zu lassen, die für die zu klärenden Fragestellungen fachlich qualifiziert ist. Er darf es dazu nicht bei einer umgehenden Auftragserteilung belassen, sondern er muss auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfergebnisses hinwirken. Die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, bei denen auch die Größe des zu beurteilenden Unternehmens zu berücksichtigen sein kann, gebieten ggf. die Beratung durch zusätzliche geeignete Angehörige anderer Berufsgruppen.