Grenzbetragsberechnung bei Vollzeiterwerbstätigkeit
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Grenzbetragsberechnung bei Vollzeiterwerbstätigkeit - Für welchen Zeitraum ist ein Kind, das bis zum 21. August 2009 einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgegangen ist und ab dem 24. August 2009 - nach bereits im März 2009 erfolgter Anmeldung - eine berufsbildende Schule besucht, kindergeldrechtlich zu berücksichtigen (vom März bis Dezember 2009 oder vom August bis Dezember 2009) und welche Einkünfte sind der Berechnung des Jahresgrenzbetrags zugrunde zu legen (die vom März bis Dezember 2009 oder nur die vom August bis Dezember 2009)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
PAAAE-11210