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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 6 U 113/05

Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens, ob weitere Gesundheitsstörungen, insbesondere ein Innenmeniskusriss links, Folgen eines Arbeitsunfalls des Klägers vom 17. November 1995 sind und ihm eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 vom Hundert (vH) zu gewähren ist.

Fundstelle(n):
MAAAE-11169

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