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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 2 U 100/11

Die Klägerin begehrt die Gewährung von Verletztenrente aufgrund eines als Arbeitsunfall anerkannten Unfallereignisses vom 21. Oktober 2006 sowie die Übernahme von Heilbehandlungskosten (psychiatrische Behandlung) über den 06. März 2008 (Datum der letzten von der Beklagten veranlassten Begutachtung durch Prof. Dr. S) hinaus.

Fundstelle(n):
JAAAE-11131

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