Frage der Steuerbarkeit bzw. Steuerbefreiung der entgeltlichen Zurverfügungstellung eines Grundstücks für Ausgleichsmaßnahmen
Leitsatz
1. Ein steuerbarer Leistungsaustausch kann aber auch bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen vorliegen, wenn die Zahlungen erfolgen,
um von dem Zahlungsempfänger bestimmte in einem gegenseitigen Vertrag vereinbarte Leistungen zu erhalten. Der Stpfl. erhält
vorliegend die Zahlungen als Vergütung für die Zuverfügungstellung des Grundstücks.
2. Eine Grundstücksvermietung bzw. -verpachtung i.S.d. UStG ist in diesem Fall nicht gegeben, denn die Gemeinde hat das Grundstück
nicht so in Besitz genommen, als ob sie dessen Eigentümer wäre; zudem konnte sie auch nicht jede andere Person von der Nutzung
des Grundstücks ausschließen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1500 Nr. 15 StBW 2012 S. 682 Nr. 15 QAAAE-11065
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