Geltendmachung der Vermietungsabsicht (bei gleichzeitigen
Bemühungen zum Verkauf des Objekts) eines neu errichteten Gebäudes nach Aufgabe
der Eigennutzungsabsicht während der Bauphase
Leitsatz
1. Wird im Rahmen der Errichtung
eines Gebäudes die angedachte Selbstnutzungsabsicht aufgeben und beschlossen,
das fertig gestellte Haus zu vermieten oder zu verkaufen und werden
dementsprechende Zeitungsannoncen geschaltet bzw. ein Makler mit der Vermietung
beauftragt, kann dem keine feststehende Absicht zur Erzielung von Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung entnommen werden.
2. Finden neben den Bemühungen zur
Objektvermietung auch Unternehmungen zu dessen Verkauf statt, ist dies nur im
Falle der vorigen Beendigung einer auf Dauer angelegten Vermietung unschädlich.
Fundstelle(n): StBW 2012 S. 630 Nr. 14 IAAAE-11046
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