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§ 50d Abs. 8 EStG verfassungskonform?
– BVerfG-Vorlage zum treaty override
Der BFH änderte mit Vorlagebeschluss vom - I R 66/09 NWB RAAAE-09077 seine bisherige Auffassung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des einseitigen Überschreibens von Doppelbesteuerungsabkommen (sog. treaty override). Die nun anstehende BVerfG-Entscheidung wird nicht nur für den § 50d Abs. 8 EStG, sondern für das gesamte deutsche internationale Steuerrecht von erheblicher Bedeutung sein.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Problemstellung
1. Keine absolute Verpflichtung zur Freistellung
[i]Ziele der DBA Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zielen auf die Förderung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs durch Vermeidung der Doppelbesteuerung ab, sollen aber gleichzeitig auch Steuerumgehung und -hinterziehung vermeiden. Der Ansässigkeitsstaat wendet hierzu entweder die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode an. Trifft er die Entscheidung zu Gunsten der Freistellungsmethode, so ist die hieraus resultierende Verpflichtung – zumindest nach Auffassung der OECD als auch der Finanzverwaltung – keine unbedingte: Vor allem im Fall von aufgrund von Qualifikationskonflikten entstehender Nicht- oder Minderbesteuerung empfiehlt die OECD den Üb...