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BFH | Nichtrückkehrtage nach Art. 15 Abs. 2 DBA Schweiz
Im Streitfall war der Kl. als Arzt ca. 40 km vom Wohnort entfernt in einem Spital in der Schweiz tätig. Im Arbeitsvertrag war eine Teilzeitarbeit von 80 % vereinbart worden. Die Arbeitszeit konnte sich aber nach Bedarf auf 100 % erhöhen. Zudem war eine gleichmäßige Beteiligung am Rufdienst in der Nacht und am Wochenende vereinbart worden. Der Rufdienst führte dazu, dass der Kl. in der Schweiz übernachten musste, um rechtzeitig im Spital verfügbar zu sein. Laut einer Einzelaufstellung war der Kl. an mehr als 49 Tagen berufsbedingt vom Wohnsitz abwesend; davon hatte er an 44 Tagen Rufdienst gehabt.
Das Finanzgericht ( NWB LAAAD-88181) nahm an, dass der Kl. an nicht mehr als 60 Tagen aus beruflichen Gründen nicht an seinen Woh...BStBl 1993 I S. 929