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OLG Rheinland-Pfalz 09.03.2012 , NWB 24/2012 S. 1962

Arbeitsrecht | Arbeitgeber haftet für Vermögensschaden durch Überschreiten der Entgeltgrenze bei Minijobbern

Entsteht im Minijob wegen Überschreitens der Entgeltgrenze von 400 € rückwirkend Versicherungspflicht, erleiden betroffene Arbeitnehmer einen Vermögensschaden in Höhe der anfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Dafür haftet der Arbeitgeber. Bei unklarer Rechtslage müsse er sich durch Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt informieren, so das Gericht. [i]Zu Grenzwerten der Sozialversicherung für 2012 s. Eilts, NWB 52/2011 S. 4417Allerdings kann trotzdem ein Mitverschulden des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. So waren im Streitfall bei schwankenden Arbeitszeiten der als geringfügig beschäftigten Klägerin auf ihrem Arbeitszeitkonto schließlich über 180 Stunden aufgelaufen; die Arbeitnehmerin hatte dies über einen längeren Zeitraum hingenommen.