Auflösung einer Ansparrücklage zum Ende eines Rumpfwirtschaftsjahres bei formwechselnder Umwandlung
Leitsatz
Auch ein aufgrund formwechselnder Umwandlung gebildetes Rumpfwirtschaftsjahr ist ein Wirtschaftsjahr im Sinne des § 7 g Abs.
4 Satz 2 EStG, mit dessen Ablauf eine Ansparrücklage gewinnerhöhend aufzulösen ist, wenn es sich um das zweite auf ihre Bildung
folgende Wirtschaftsjahr handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2013 S. 260 Nr. 5 EFG 2012 S. 1484 Nr. 15 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2012 S. 1642 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2012 S. 759 ZAAAE-10709
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