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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Verkauf von Gegenständen über „ebay”
(1) Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform „ebay” kann eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit sein; die Beurteilung hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenden Wiederverkaufsabsicht ab. (2) Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltung vor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Händler i. S. von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG (Bezug: § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 2 UStG 1999/2005; Art. 4 Richtlinie 77/388/EWG).
Der bloße Erwerb und der bloße Verkauf eines Gegenstands sind nach der Rechtsprechung des EuGH keine wirtschaftliche Tätigkeiten i. S. von Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und unterliegen daher grundsätzlich nicht der Umsatzsteu...