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Einkommen-/Lohnsteuer | Fahrtenbuch ohne genaue Bezeichnung der Fahrtziele nicht ordnungsgemäß
Der Senat hält an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung (Urteil vom - VI R 87/04 NWB CAAAB-82056, BStBl 2006 II S. 625 = Kurzinfo StuB 2006 S. 321) fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Dem ist nicht entsprochen, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit nachträglich erstellten Auflistungen präzisiert werden (Bezug: § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 4, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2).
Damit rückte der BFH am Falle des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH leider nicht von seinen strengen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ab. Dieses muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Ausgangs- und Endpunkt der Fahrt, zum Reiseziel, zum ...