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Keine Revisionsentscheidung zur Steuerbefreiung eines Sanierungsgewinns allein auf der Grundlage eines BMF-Schreibens
Die streitige Frage, ob nach Aufhebung von § 3 Nr. 66 EStG a. F. das NWB XAAAA-88108 (BStBl 2003 I S. 240) eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Steuerfreistellung von Sanierungsgewinnen im Billigkeitsweg sein kann, kann im Revisionsverfahren VIII R 2/08 nicht mehr geklärt werden, da sich dieses Verfahren aus besonderen insolvenzrechtlichen Gründen anderweitig erledigt hat (Bezug: § 163, § 227 AO; § 3 Nr. 66 EStG in der vor 1998 anzuwendenden Fassung).
Der BFH hatte nur noch eine Kostenentscheidung zu treffen. Dabei ließ der entscheidende VIII. Senat nicht erkennen, wie er in einem Hauptsacheurteil entschieden hätte.