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Eigenkapitalersatz bei Darlehen durch beherrschtes Unternehmen
Bei vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) eröffneten Insolvenzverfahren kommt das von der Rechtsprechung entwickelte Eigenkapitalersatzrecht weiterhin zur Anwendung. Um Umgehungen zu verhindern, erfolgt danach die Umqualifizierung von Krediten in Eigenkapital u. a. dann, wenn der an ein jetzt insolventes Unternehmen gegebene Kredit zwar nicht von einem seiner Gesellschafter, sondern von einem anderen Unternehmen gegeben wurde und an diesem ein Gesellschafter des Kredit nehmenden Unternehmens mehrheitlich beteiligt ist. Sofern ein solcher Kredit in einer Krise zurückgezahlt wurde, muss er der Gesellschaft erstattet werden (Rechtsprechungsregel, § 31 Abs. 1 GmbHG a. F. analog). Im entschiedenen Fall war der vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung verkla...