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Das JStG 2013 aus Unternehmenssicht
Ein Überblick
Das Jahressteuergesetz (JStG) 2013, das das BMF am als Referentenentwurf veröffentlicht hatte, wurde am durch das Kabinett beschlossen. Außer Anpassungen des deutschen Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der EU enthält das Omnibus-Gesetz Anpassungen, die der internationalen Entwicklung Rechnung tragen sollen. Weiterhin wurden Empfehlungen des Bundesrechnungshofs aufgegriffen, die der Sicherung des Steueraufkommens und Verfahrensvereinfachung der Besteuerung dienen sollen. Das Gesetz tritt im Wesentlichen am in Kraft, das EG-Amtshilfe-Gesetz tritt damit außer Kraft.
I. Tabellarische Darstellung
1. Änderungen aus Unternehmenssicht
In Übersicht 1 sind die Änderungen durch das JStG 2013 aufgelistet, die die Besteuerung von Unternehmen betreffen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Übersicht 1: Änderungen aus
Unternehmenssicht | |
Norm | Regierungsentwurf |
EStG: § 43
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 Satz 4
EStG, § 43b
Abs. 2
Satz 1
und
3 EStG,
Anlage 2 (zu § 43b) | Änderungen als Folge der
Angleichung an die neugefasste EU-Richtlinie 2011/96/EU vom
(sog.
Mutter-Tochter-Richtlinie). Es handelt sich
hierbei um redaktionelle Änderungen. |
2.
Kapitalertragsteuer | |
§ 35 Abs. 1 Satz 4 EStG,
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2
Satz 4
EStG,
§ 44 Abs. 1a
EStG,
§ 44a Abs. 1
Satz 1 EStG,
§ 44a Abs. 5
Satz 1 EStG, § 44a Abs. 7
Satz 1 bis 4,... |