Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO
Eine Körperschaft dient nach dem nicht ausschließlich gemeinnützigen Zwecken, wenn die Beschäftigung Behinderter im Rahmen eines Integrationsprojekts nach der Vertragsgestaltung erkennbar dazu dient, den ermäßigten Umsatzsteuersatz zugunsten einer nicht gemeinnützigen Körperschaft zu nutzen.
Im Streitfall konnte der begünstigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG für Leasinggeschäfte nicht erreicht werden.