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Einkommensteuer | Einkünfte eines Rentenberaters
Nach der Kurzinfo ESt Nr. 6/2012 des FinMin Schleswig-Holstein ist ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Rentenberater gewerblich tätig und erzielt damit Einkünfte i. S. des § 15 EStG. Rentenberater dürfen lediglich in einem kleinen Ausschnitt der den Rechtsanwälten möglichen Rechtsberatung tätig werden. Damit ist die Tätigkeit als Rentenberater mit dem Katalogberuf des Rechtsanwalts nicht umfassend vergleichbar. Eine Ähnlichkeit zum Steuerberater oder zum Steuerbevollmächtigten ist ebenfalls nicht gegeben, da diese inhaltlich keine oder nur geringe Überschneidungen bieten.