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Sozialrecht | Bei Nachzahlungspflicht kein Aufschub wegen Widerspruch der Leiharbeitsfirma
Nachforderungen der Sozialkassen gegen Leiharbeitsfirmen infolge der nichtigen Tarifwerke der Tarifgemeinschaft Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) sind bis zur Grenze der Verjährung rechtmäßig. Dem steht nicht entgegen, dass das BAG erst am (1 ABR 19/10 NWB EAAAD-73281) entschieden hat, dass die CGZP nicht tariffähig ist. Denn auch zuvor ist gesetzwidrig zu wenig Lohn gezahlt worden und es wurden zu geringe Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Auch hat der Widerspruch des Arbeitgebers gegen den Beitragsbescheid und Nachforderungen für drei Jahre keine aufschiebende Wirkung. Ein Vertrauensschutztatbestand liegt nicht vor – die Nachzahlungen begründen auch keine unbillige Härte. Die Entscheidungen sind in Eilverfahren getroffen worden und unanfechtbar. Die Hauptsache-Entscheidungen stehen aber noch a...