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Berufsrecht | Erhöhung des Renteneintrittsalters im Versorgungswerk zulässig
Die Grundsätze des Eigentumschutzes von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten entsprechend für Rentenanwartschaften im Rahmen berufsständischer Versorgungswerke, deren Finanzierung nach dem sog. offenen Deckungsplanverfahren erfolgt. Die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre stellt im Grundsatz eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung solcher Anwartschaften dar, auch wenn dies zu wertmäßigen Verminderungen von bereits erworbenen Anwartschaften führt. Dies sei kein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie der Versicherten, zumal die Erhöhung des Renteneintrittsalters die finanzielle Stabilität des Versorgungswerks sichern solle und also die Erhöhung der Regelaltersgrenze den Interessen der einzelnen Mitglieder als Kol...