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NWB-EV Nr. 6 vom Seite 183

Neuregulierung der Finanzanlagenvermitt-lung

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

Anke Dembowski

Am ist das „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts„ vom 6. 12. 2011 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2011 I S. 2481) verkündet worden. In der Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vom wird das Berufsbild der Finanzanlagenvermittler in eine neue Form gegossen. Die Verordnung setzt das neue Gesetz um. Betroffen sind rund 80.000 Vermittler von Finanzanlagen, deren offizielle Berufsbezeichnung jetzt „Finanzanlagenberater oder -vermittler„ lautet.

I. Einleitung

Es ist das Ziel der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), sämtliche Bereiche des Vertriebs von Finanzprodukten an Privatanleger zu regulieren.

Insbesondere in den vergangenen fünf Jahren wurden daher verschiedene Berufsausübungsvorschriften überarbeitet. In Deutschland wurde beispielsweise die Vermittlung von Versicherungsprodukten schon im Mai 2007 durch die „Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung” neu geregelt. Seit November 2007 gelten auch für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute (FDLI) neue, strengere Regelungen, und zusätzlich fordert das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 22...