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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 685/10

Der Kläger begehrt von der Beklagten ein höheres Altersruhegeld ab 01. Januar 2002 unter Berücksichtigung der Zeiten von April 1939 bis Juni 1941 und von September 1946 bis Februar 1949 als Beitragszeiten.

Fundstelle(n):
UAAAE-10297

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