Instanzenzug:
Gründe
1 Die - im Rechtsbeschwerdeverfahren zulässige - Rücknahme der Beschwerde durch die Betroffene bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (, WuW/E 3109 - Herstellerleasing II). Die Kosten des Rechtsbeschwerde- und des Beschwerdeverfahrens sind entsprechend dem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten zu verteilen.
2 In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 780.000 € festgesetzt.
Fundstelle(n):
XAAAE-10244