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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 3955/08 VE

Gesetze: MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. aMinöStV § 50 Abs.1EnergieStG § 27 Abs. 2 Nr. 1EnergieStG § 45EnergieStG § 52 Abs. 1 Satz 1EnergieStV § 60 Abs. 4EnergieStV § 60 Abs. 5LuftVG § 20 VO (EWG) Nr. 2407/92RL Art. 4 RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. b AO § 42 Abs. 1

Steuervergütung für Flugturbinenkraftstoff - Luftfahrtdienstleistungen für konzernangehörige Gesellschaften

Leitsatz

Ein Konzernunternehmen, das mittels eines eigenen Flugzeugs gewerbliche Luftfahrtdienstleistungen für andere konzernangehörige Gesellschaften durchführt und diese Leistungen ihrer Muttergesellschaft mit Gewinnaufschlag in Rechnung stellt, hat unabhängig von der Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung in unmittelbarer Anwendung des Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG Anspruch auf Vergütung der Mineralöl- und Energiesteuer für den eingesetzten Flugturbinenkraftstoff.

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 40
DStRE 2012 S. 1535 Nr. 24
NAAAE-10204

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