Keine Zusammenballung bei gleichmäßiger Verteilung einer Abfindung auf zwei Veranlagungszeiträume
Unechte Rückwirkung
Kein Vertrauensschutz in den Fortbestand der Freibetragsregelung bei einer erst mehr als fünf Jahre nach der Vereinbarung
ausgezahlten Abfindung
Leitsatz
1. Verteilt sich die Zahlung einer Abfindung in zwei gleichen Raten auf zwei Veranlagungszeiträume, so fehlt es an einem zusammengeballten
Zufluss als Voraussetzung für eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG.
2. Soweit belastende Rechtsfolgen einer neuen Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits
ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden, liegt eine unechte Rückwirkung vor. Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht
grundsätzlich unzulässig. Wurde eine Abfindung vor Aufhebung des § 3 Nr. 9 EStG vereinbart und wird sie erst nach Auslaufen
der Übergangsregelung ausgezahlt, so kommt eine Gewährung des Freibetrags aus Vertrauensschutzgründen nicht in Betracht, wenn
zwischen Vereinbarung der Abfindung und der Auszahlung mehr als fünf Jahre lagen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1068 Nr. 11 GAAAE-10199
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