Eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen der Ablehnung der Verlängerung von Steuererklärungsfristen kann unter dem Gesichtspunkt
der Wiederholungsgefahr statthaft und zulässig sein.
Die in dem das sog. Kontingentierungsverfahren betreffenden Erlass des FM Nordrhein-Westfalen vom (S 0320 - 1/6
- V A 2) dargestellten Verfahrensregeln, insbesondere die Verpflichtung zur Vorlage der Mandantenliste des Steuerberaters,
lassen keine Ermessensfehler erkennen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2012 S. 211 Nr. 7 DStR 2012 S. 10 Nr. 41 DStRE 2012 S. 1536 Nr. 24 EFG 2012 S. 890 Nr. 10 StBW 2012 S. 776 Nr. 17 Ubg 2013 S. 55 Nr. 1 DAAAE-10187
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