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FG Niedersachsen 15.12.2011 5 K 180/11, BBK 11/2012 S. 487

Umsatzsteuer | Keine Wertabgabe bei Privatnutzung eines im Mai 1999 angeschafften Pkw

Die Privatnutzung eines im Mai 1999 angeschafften Pkw unterliegt ab 2004 nicht der Umsatzsteuer. Nach dem Niedersächsischen FG wird eine Wertabgabe nämlich durch § 3 Abs. 9a Satz 2 UStG a. F. ausgeschlossen. Danach entfiel eine Wertabgabe bei Fahrzeugen, bei denen der Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1b UStG a. F. nur zu 50 % möglich war.

[i]Ausschluss der Wertabgabe gilt fort Zwar ist § 3 Abs. 9a Satz 2 UStG a. F. mit Wirkung zum aufgehoben worden; er gilt nach § 27 Abs. 5 Satz 1 UStG aber in den Fällen weiter, in denen das Fahrzeug nach dem und vor dem angeschafft worden ist und die Vorsteuer nur zur Hälfte abgezogen werden konnte. S. 488

[i]Ausnahme: Voller Vorsteuerabzug aufgrund der MehrwertsteuerrichtlinieEine Besteuerung der Wertabgabe wäre nach dem FG nur dann in Betracht gekommen, wenn sich der Unternehmer nicht an § 15 Abs. 1b UStG a. F. gehalten, sondern sich auf die günstigere Regelung der Mehrwertsteuerrichtlinie berufen hätte: Er hätte dann nämlich die Vorsteuer in vo...