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Nachträgliche Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-10018 Die Finanzverwaltung leitet aus dem in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmal, der Steuerpflichtige beabsichtige, das begünstigte Wirtschaftsgut „voraussichtlich” in den dem [i]BFH, Urteil vom 17. 1. 2012 - VIII R 48/10 NWB LAAAE-08765 Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden drei Wirtschaftsjahren anzuschaffen oder herzustellen, das Erfordernis eines Finanzierungszusammenhangs ab, der nur gegeben sein soll, wenn der Investitionsabzugsbetrag die ihm zugedachte Funktion als [i]Pitzke, NWB 27/2009 S. 2063Finanzierungserleichterung erfüllen könne, so Rn. 19 des (BStBl 2009 I S. 633). Ist die Investition zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags bereits erfolgt, soll er nach Sicht der Finanzverwaltung nicht zu gewähren sein.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
BFH – Sicht am Ende des Wirtschaftsjahres ist maßgeblich: [i]Umdenken wird notwendigEs wird ein Umdenken nach Ergehen des NWB LAAAE-08765 einsetzen müssen, dem der Sachverhalt zugrunde lag, dass der Steuerpflichtige einen Investitionsabzugsbetrag erst im Einspruchsverfahren für ein Wirtschaftsgut geltend machte, welches zu diesem Zeitpunkt bereits anges...