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BFH 26.01.2012 VII R 4/11, NWB 22/2012 S. 1806

Abgabenordnung | Auskunftsanspruch vor Konkurrentenklage

Kommt ernstlich in Betracht, dass ein Unternehmen durch die rechtswidrige Besteuerung der konkurrierenden Leistungen eines gemeinnützigen Vereins mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz Wettbewerbsnachteile von erheblichem Gewicht erleidet, kann es nach dem unbeschadet des Steuergeheimnisses – vom Finanzamt Auskunft über den für den Konkurrenten angewandten Steuersatz verlangen (Anschluss an , BStBl 2007 II S. 243).

Anmerkung:

Der EuGH hat bereits vor einiger Zeit auf Vorabentscheidungsersuchen des BFH entschieden, dass der Konkurrent eines Betriebs der öffentlichen Hand sich vor Gericht dagegen wehren kann, wenn dessen Umsätze entgegen den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden. In der Folgeentscheidun...