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Vorsteuerabzug bei teilweiser Verwendung für nichtwirtschaftliche Tätigkeit im engeren Sinne
Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
[i]BMF, Schreiben vom 24.4.2012 NWB PAAAE-08781 Resultierend aus der Rechtsprechung des , VNLTO NWB FAAAD-15376) und des BFH (u. a. , BStBl 2012 II S. 68) hatte das (BStBl 2012 I S. 60), neben den bisher bekannten [i]Rondorf, NWB 11/2012 S. 891Sphären der unternehmerischen und nichtunternehmerischen Nutzung, unter Aufteilung der nichtunternehmerischen Sphäre die neue nichtwirtschaftliche Tätigkeit im engeren Sinne eingeführt. Darunter sollen die hoheitlichen Tätigkeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, der ideelle Bereich eines Vereins sowie der nichtunternehmerische Bereich einer Holding verstanden werden. Aus Eingangsleistungen, die sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch für die nichtwirtschaftliche Tätigkeit im engeren Sinne bezogen werden, können seitdem Vorsteuerbeträge nur noch anteilig in Höhe der unternehmerischen Nutzung geltend gemacht werden. Um den betroffenen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, sich auf die Neuregelung und die damit verbundenen (finanziellen) Nachteile einzustellen, hatte das BMF die zwingende Anwendung...