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Aktuelle Urteile zum Antidiskriminierungsgesetz
Zum einen hat das Arbeitsgericht Stuttgart entschieden, dass gewerblich tätige Mandanten über das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) informieren müssen, z. B. mit einem Aushang oder im Intranet. Tun sie das nicht, drohen ih-nen im Fall einer Klage, etwa durch abgelehnte Bewerber, Bußgelder bis zu 2.500 € (vgl. ).
Zum anderen hat das Landesarbeitsgericht in Nürnberg entschieden, dass Arbeitgeber, die in einer Stellenanzeige als Einstellungsvoraussetzung „sehr gutes Deutsch” verlangen, nicht gegen die Bestimmungen des Antidiskriminierungsgesetzes verstoßen. Es sei vielmehr ein Hinweis auf die Notwendigkeit für die fachgerechte Erledigung einer bestimmten Tätigkeit. Erst wenn weitere Indizien vorliegen, etwa eine Altersbesc...