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BFH  - VI R 61/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 52, BeitrRLUmsG Art 2, BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4, GG

Rechtsfrage

Sind Aufwendungen für ein nach erfolgloser vierjähriger Erstausbildung, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviertes weiteres Studium als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? - Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?

Im Verfahren erging am an das BVerfG (Az. ). Das Verfahren VI R 61/11 ist durch Beschluss vom ausgesetzt.

Erststudium; Nettoprinzip; Rückwirkung; Verfassungswidrigkeit; Werbungskosten; Zweitstudium

Fundstelle(n):
EAAAE-09962

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