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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 6 U 116/05

Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens, ob bei der Klägerin eine Berufskrankheit (BK) nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können - (BK 5101) anzuerkennen und ihr deshalb eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen ist.

Fundstelle(n):
TAAAE-09918

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