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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette wegen ihm außerhalb der Lieferkette gewährter Herstellerrabatte
Erstattet der erste Unternehmer in einer Lieferkette dem letzten Abnehmer einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts durch nachträglich ausgezahlte Gutschriften, ist dessen Vorsteuerabzug nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG in der bis zum gültigen Fassung zu berichtigen (Bezug: § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG in der bis zum gültigen Fassung; § 17 Abs. 1 Satz 4 UStG in der seit dem gültigen Fassung; Art. 20 Abs. 1 Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG).
Deutschland hatte zunächst Art. 20 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG bewusst nicht im Umsatzsteuergesetz umgesetzt. Erst mit dem Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) vom (BGBl 2004 I S. 3310) wurde § 17 UStG mit Wirkung ab dem geändert. Nach § 17 Abs. 1 Satz 4 UStG in der ab anzuwendenden Fassung hat nunmehr nicht nur der unmittelbar in der Lieferkette nachfolgende, sondern auch ein spät...BStBl 2004 I S. 443