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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfahren, Abgrenzung von Festsetzungs- und Erhebungsverfahren
(1) Beruht die Berichtigung nach § 15a UStG auf einer steuerfreien Veräußerung durch den Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwaltung und Verwertung der Masse, ist der Berichtigungsanspruch eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. (2) Im Verhältnis zwischen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren ist die im Festsetzungsverfahren vorgenommene Steuerfestsetzung für das Erhebungsverfahren vorgreiflich. Dies gilt auch für die Frage, ob Berichtigungen nach § 15a UStG zulasten oder zugunsten der Masse in einem an den Insolvenzverwalter zu gerichteten Steuerbescheid zu berücksichtigen sind (Bezug: § 15a UStG; § 55 InsO; § 218 AO).
(1) Hat der nunmehrige Insolvenzschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Bezug eines Wirtschaftsguts oder einer Leistung für sein Unternehmen den Vorsteuerabzug in Ans...