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BFH 16.03.2012 IV B 155/11, StuB 10/2012 S. 409

Übergang eines bisherigen Liebhabereibetriebs zu steuerpflichtigem Gewerbebetrieb

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei einem bisherigen Liebhabereibetrieb aufgrund einer geänderten Führung des Betriebs nunmehr erstmalig eine Gewinnerzielungsabsicht zu bejahen sein kann, so dass die dann erzielten Einkünfte der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen (Bezug: § 2 Abs. 2, § 15 Abs. 1, 2 EStG; § 2 Abs. 1 GewStG; § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 FGO).

Praxishinweise

Im Entscheidungsfall wurde ein über viele Jahre defizitärer EDV-Großhandel seit 1996 als Liebhabereibetrieb behandelt. 2008 konnten dann Umsatz und Gewinn durch Aufnahme des Handels mit einem neuen Produkt sprunghaft gesteigert werden. Es war abzusehen, dass bereits ab 2009 die Totalgewinnzone erreicht werden konnte. Die Aufnahme des neuen Produkts wurde als geänderte Betriebsführung gewertet. Der BFH bestätigte im Verfahren der Aussetzung ...