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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 180/10

Gesetze: ZK Art. 24

Zollrecht: Nicht präferentieller Ursprung von Sämisch-Fensterledern aus Ziegenhaut

Leitsatz

Werden mit Salz vorkonservierte Ziegenhäute gewässert, enthaart, von Fleisch-, Sehnen- und sonstigen Resten gesäubert, von der Unter- als auch der Oberschicht der Haut durch Abschaben befreit und danach unter Einsatz von Dorschleber zu Sämischleder gegerbt, geglättet und geschnitten, so liegt darin eine ursprungsbegründende Bearbeitung.

Fundstelle(n):
FAAAE-09752

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