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FG des Saarlandes Beschluss v. - 2 V 1239/11 EFG 2012 S. 744 Nr. 8

Gesetze: GKG § 52 Abs. 1, RVG § 32 Abs. 2 S. 1, RVG § 23 Abs. 1 S. 1, BranntwMonG § 63, BranntwMonG § 65, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Streitwert eines Verfahrens wegen einer Steueraufsichtsmaßnahme im Verfahren über die Erteilung einer Brennereierlaubnis

Leitsatz

1. Es ist ermessensgerecht, als Streitwert für eine streitige Steueraufsichtsmaßnahme im Verfahren über die Erteilung einer Brennereierlaubnis den Gesamtbetrag an Branntweinübernahmegeldern (§§ 63, 65 ff. BranntwMonG) anzusetzen, der an den Antragsteller in den letzten drei Jahren von der Bundesmonopolverwaltung ausgezahlt worden ist.

2. In Verfahren der Aussetzung der Vollziehung beträgt der Streitwert regelmäßig 10 % des Betrags, um den in der Hauptsache gestritten wird.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 744 Nr. 8
RAAAE-09735

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