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IWB Nr. 10 vom Seite 348

Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override

Quelle: PM BFH vom 9. 5. 2012

Mit Beschluss vom - I R 66/09 NWB FAAAD-28787 hat der BFH dem BVerfG die seit langem schwelende Frage vorgelegt, ob der Gesetzgeber durch ein sog. Treaty override gegen Verfassungsrecht verstößt.

[i]Vorlagebeschluss des BFH zur Regelung des § 50d Abs. 8 EStG Konkreter Hintergrund dieses Vorlagebeschlusses ist die Regelung des § 50d Abs. 8 des EStG. Danach wird für die Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die völkerrechtlich in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbarte Freistellung der Einkünfte ungeachtet des Abkommens nur gewährt, soweit der steuerpflichtige Arbeitnehmer nachweist, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass die in diesem Staat auf die Einkünfte festgesetzten Steuern entrichtet wurden. Das Gesetz setzt sich unter diesen Voraussetzungen im Ergebnis einseitig über die völkerrechtlich vereinbarte Freistellung der Arbeitslöhne hinweg; der Völkerrechtsvertrag wird gebrochen.

[i]Verstoß gegen verfassungsmäßige Ordnung und den Gleichheitssatz ohne Rechtfertigungsgrund Der BFH ist davon überzeugt, dass dies nicht in Einklang mit der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Gleichheitssatz steht. Die herkömmliche, früher auch vom BVerfG vertretene Rechtsauffassung, wonach es dem Gesetzgeber unben...