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Track 12-13 | Außergewöhnliche Belastungen: Maßnahmen zur Abschirmung von Elektrosmog
Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Köln als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Im Hinblick auf die Frage der Zwangsläufigkeit ist ein eher weiter Maßstab anzuwenden. Auch nach der Neufassung des § 64 EStDV durch das StVerfG 2011 ist nach dem FG-Urteil ein vor Beginn der Baumaßnahmen erstelltes amtsärztliches Attest nicht zwingend erforderlich.
Track 12 | Amtsärztliches Gutachten nicht erforderlich
Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Das hat aktuell das Finanzgericht Köln entschieden. Das FG hat die Revision zum BFH nicht zugelassen. Das rechtskräftige Urteil ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Argumentation der Finanzrichter auf andere Baumaßnahmen übertragbar ist.
Im Streitfall hatte eine Gynäkologin bei einer Frau, die seit drei Jahren zunehmend unter Migräne und Tinnitus litt, eine ausgeprägte Elektrosensibilität diagnostiziert. Die Medizinerin wies in ihrem Gutachten daraufhin: In der früheren Mie...