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Track 07-08 | Lohnsteuer: Fahrtkosten bei vollzeitigen Bildungsmaßnahmen unbegrenzt abzugsfähig
Der BFH hat entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie bei einer Auswärtstätigkeit) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abgezogen werden können. Von der Änderung der bisherigen Rechtsprechung profitieren allerdings nur Studenten und Auszubildende, die tatsächlich Fahrtkosten tragen.
Track 07 | Zahlreiche wichtige Entscheidungen des VI. Senats des BFH
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs, zuständig für die Lohnsteuer und für die außergewöhnlichen Belastungen, hat in den letzten Monaten eine ganze Reihe bedeutender Entscheidungen getroffen mit weitreichenden Auswirkungen. Der letzte große Coup war die neue Sichtweise bei der regelmäßigen Arbeitsstätte . Jetzt haben die Richter nachgelegt und in zwei Urteilen wieder eine langjährige Rechtsprechung über den Haufen geworfen. Sie ahnen, wovon ich rede: Der BFH hat entschieden: Fahrten zwischen der Wohnung und einer Bildungseinrichtung können in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden wie bei einer Auswärtstätigkeit. Und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernu...