Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beamtenrecht | Rückforderung überzahlten Gehalts unter Ansatz des Verursachungsbeitrags der Dienststelle
Beamte haben überhöhte Gehaltszahlungen grds. zurückzuzahlen. Fällt der Behörde ein maßgeblicher Verursachungsbeitrag an der Überzahlung zur Last, kann es aber geboten sein, teilweise von der Rückforderung abzusehen, wenn es sich um über längere Zeit gezahlte geringe Beträge handelt. Die Beamten hatten über fast zehn Jahre monatlich ca. 50 € zu viel erhalten und im Rahmen der allgemeinen Lebensführung verbraucht. Das BVerwG hielt daher eine Reduzierung um 30 % „als Orientierungsgröße” für geboten.