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FG Hamburg 29.2.2012 1 K 138/10, BBK 10/2012 S. 441

Gewinnermittlung | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung verfassungswidrig?

Das FG Hamburg hält die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen nach der Neufassung des § 8 Nr. 1 GewStG für verfassungswidrig und hat das BVerfG angerufen. Konkret geht es um die Hinzurechnung von Schuldzinsen sowie von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Nach dem FG verstößt die teilweise Hinzurechnung dieser Aufwendungen gegen [i]Verstoß gegen Leistungsfähigkeitsprinzipdas Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Denn der Gewerbebetrieb muss die Erträge in voller Höhe versteuern, darf aber die in § 8 Nr. 1 GewStG genannten Aufwendungen nur teilweise absetzen.

Hinweis:

[i]Altfassung des § 8 GewStG war verfassungsgemäßSowohl das BVerfG als auch der BFH haben die Hinzurechnung von Schuldzinsen sowie von Miet- und Pachtzinsen nach der alten Fassung des § 8 GewStG als verfassungsgemäß angesehen . Der Vor...