Grunderwerbsteuer: Einheitliches Vertragswerk – Objektive Erkennbarkeit des Zusammenwirkens für den Erwerber
Leitsatz
Der Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes bildet mit dem Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks
kein einheitliches Vertragswerk, das darauf gerichtet ist, dass der Erwerber ein Grundstück mit Bebauung erhält, wenn das
Zusammenwirken auf der Veräußererseite für den Erwerber nicht objektiv erkennbar war.
Bei einem intensiven Zusammenwirken auf der Veräußererseite bedarf es nur geringerer äußerer Anzeichen für die Erkennbarkeit
dieses Zusammenwirkens.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 802 Nr. 13 EFG 2012 S. 972 Nr. 10 StBW 2012 S. 490 Nr. 11 UVR 2012 S. 137 Nr. 5 IAAAE-09362
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