Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 1027/11 Erb EFG 2012 S. 952 Nr. 10

Gesetze: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Verkauf einer Forderung mit Besserungsabrede – Schenkungsteuerfestsetzung bei verdeckter Gewinnausschüttung

Leitsatz

  1. Die Schenkung einer zum Verkehrswert erworbenen Forderung, hinsichtlich derer eine Besserungsabrede getroffen wurde, ist ausgeführt, sobald der Besserungsfall eingetreten ist.

  2. Wird die mit der Besserungsabrede versehene Forderung an einen mittelbar beteiligten Gesellschafter verkauft, führt der nachträgliche Eintritt des Besserungsfalls nicht zu einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Leistung an diesen Gesellschafter, da sie ausschließlich in Erfüllung des abgeschlossenen Kaufvertrags erfolgt.

  3. Die mögliche Qualifikation des Forderungsverkaufs als verdeckte Gewinnausschüttung stellt die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Schenkungsteuer nicht in Frage.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 10 Nr. 6
DStRE 2013 S. 290 Nr. 5
EFG 2012 S. 952 Nr. 10
ErbBstg 2012 S. 179 Nr. 8
ErbStB 2012 S. 205 Nr. 7
UVR 2013 S. 41 Nr. 2
Ubg 2013 S. 267 Nr. 4
HAAAE-09358

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen