Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften – Ausgleichsfähigkeit nach Wohnsitzwechsel von Frankreich nach Deutschland
Leitsatz
Der Ausschluss der Verrechnung der während der Zeit der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Frankreich erzielten Verluste
aus privaten Veräußerungsgeschäften mit in späteren Jahren zur Zeit der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland
erzielten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften verstößt nicht gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht.
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1150 Nr. 12 YAAAE-09348
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