1) Der Arbeitslohn aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung eines Dienstwagens ist entweder pauschal nach der
sog. 1%-Methode oder individuell nach der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln.
2) Bei der Fahrtenbuchmethode gehen in die Vorteilsermittlung auch solche Kraftfahrzeugkosten ein, die nicht der Arbeitgeber
getragen hat.
3) Zuzahlungen des Arbeitnehmers bleiben bei der Ermittlung der Kosten pro gefahrenen Kilometer außer Ansatz.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 38 DStRE 2013 S. 1355 Nr. 22 EFG 2012 S. 1245 Nr. 13 GStB 2012 S. 223 Nr. 7 KÖSDI 2012 S. 18009 Nr. 8 UAAAE-09345
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